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Arbeitsrecht: Habe ich ein Recht auf Weiterbildung?

Es ist für die eigene Karriere ein wichtiger Punkt sich von Zeit zu Zeit weiterbilden zu lassen. Besonders die sich schnell entwickelnden Branchen rund um das Internet haben es nötig, dass die Arbeitnehmer schon im Sinne ihrer eigentlichen Arbeit hin und wieder das eigene Fachwissen auffrischen. Wer dem Chef erklärt, dass einige Zeit für die Fortbildung eingeplant werden muss, stößt hier aber nicht immer auf Akzeptanz. Es gab schon viele Streitigkeiten rund um die Freistellungen zu diesem Zweck. Gibt es einen rechtlichen Anspruch auf Urlaub für eine Fortbildung und wie sieht es mit den Finanzen aus?



Ich will was lernen!



Eigentlich sollte der Arbeitgeber natürlich ein erhöhtes Interesse daran haben, dass die Arbeitnehmer ihre eigene Kompetenz entwickeln. Dazu gehört eine Fortbildung in jedem Fall dazu. Wenn der Chef aber ablehnt und mit Entlassung droht, wenn einfach so die Fortbildung durchgeführt wird, wird er sich natürlich zweimal überlegen, ob es diesen Ärger wert ist. Es handelt sich um einen typischen Fall im Bereich Arbeitsrecht, der irgendwann vor Gericht landen wird. Nun braucht ein Arbeitnehmer allerdings einen Rechtsschutz, um den Prozess zu finanzieren. Bevor munter geklagt wird, sollten natürlich die unterschiedlichen Gesetze rund um die Fortbildung einmal genau geprüft werden. Tatsächlich ist gerade dieser Punkt im Arbeitsrecht eher schwach ausformuliert. Es gibt kein Gesetz, das sich durch die gesamte Bundesrepublik zieht. Die Bestimmungen für ein Anrecht auf Fortbildung dürfen nämlich von den Bundesländern festgelegt werden.



Wenn der Chef sich weigert



Die allgemeinen Regeln für den Umgang mit dem Unternehmen erfordern natürlich, dass man sich vorher mit dem Chef abspricht, wenn es auf eine Fortbildung gehen soll. Sollte der Arbeitgeber jetzt seine Bedenken äußern, wäre es vielleicht doch der Zeitpunkt, um ihn auf die gesetzliche Lage hinzuweisen. In vielen Bundesländern haben die Arbeitnehmer 5 Tage jährlich Anrecht auf Fortbildungen und Weiterbildungen, die nicht als Urlaub verrechnet werden. Einzig bei der finanziellen Situation gibt es keine eindeutigen Urteile. Sollte es am Ende zu einem Streit kommen, der sogar vor das Arbeitsgericht führt, ist die Versicherung des http://www.vdd-berufsrechtsschutz.de besonders wichtig. Sie schützt vor den Kosten vor Gericht und gibt somit die Sicherheit, die eigenen Ansprüche durchzusetzen. Bei einem Streit mit dem Arbeitgeber sollten aber die folgenden Dinge beachtet werden:

Ein Rechtsstreit mit dem Arbeitgeber bedeutet fast immer den Zwang zum Jobwechsel.
Die Rechtsschutzversicherung muss vorher abgeschlossen werden, da es eine Pufferzeit gibt.
Die Kosten für die Fortbildung können auch von der Steuer abgesetzt werden.

Es gibt also ein gesetzliches Recht auf Weiterbildung. Im schlimmsten Fall muss es eingeklagt werden.